Erweiterte Schutzmaßnahmen im Sportbetrieb ab 11.11.2021

Liebe Mitglieder und Freunde des TV Groß-Zimmern,

ab dem 8.11.2021 gibt es neue Gesetzesänderungen, die auch auf den Sportbetrieb Auswirkungen haben. Die bislang gültige 3G-Regel in den Hallen wird verschärft (Negativnachweis nach §3 Abs.1 Satz 1 Nr. 1,2 oder 3 der CoSchuV). Wer nicht geimpft oder genesen (nicht länger als 6 Monate her) ist, muss seit dem 11.11.2021 einen  PCR-Test vorlegen (nicht älter als 48 Stunden).  Ein Antigenschnelltest ist nicht mehr ausreichend!

Für Schülerinnen und Schüler, Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen gilt auch als Nachweis die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts, beispielsweise das Testheft der Schule!

Wer zum 1. Mal am Übungsbetrieb teilnimmt, bringt bitte zusätzlich einen (Personal-) Ausweis mit. Wir bedanken uns für euer Verständnis und das ihr die 3G+-Pflicht mit umsetzt!

Weitere Informationen erhalten die Teilnehmer*innen immer auch direkt vor Ort von den Trainer*innen und Übungsleiter*innen!  Bei Fragen könnt ihr euch gerne an die TV Geschäftsstelle, den Abteilungsleiter*in oder Trainer*in bzw. Übungsleiter*in wenden. Euer TV Team